Rehabilitation und sozialer Dienst
Krankengymnastik
und Ergotherapie werden auf der Grundlage ärztlicher Verordnungen
von externen Dienstleistern durchgeführt. Für
individuelle
Einzelbetreuung, Beschäftigung und soziale Beratung ist in der
Einrichtung ein hauptamtlicher Mitarbeiter verantwortlich. Einzelne
BewohnerInnen haben nach SGB XI §87b Anspruch auf betreuende und beschäftigende Leistungen. Dafür sind so genannte Beschäftigungsassistenten zuständig.
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