ev. Pflegeheim Lutherstift gGmbH

 
   
 
   
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Rehabilitation und sozialer Dienst

Krankengymnastik und Ergotherapie werden auf der Grundlage ärztlicher Verordnungen von externen Dienstleistern durchgeführt.

Für individuelle Einzelbetreuung, Beschäftigung und soziale Beratung  ist in der Einrichtung ein hauptamtlicher Mitarbeiter verantwortlich. Einzelne BewohnerInnen haben nach SGB XI §87b Anspruch auf betreuende und beschäftigende Leistungen. Dafür sind so genannte Beschäftigungsassistenten zuständig.

 

 

 

 

 

(c) Ev. Pflegeheim Lutherstift gGmbH, Stand: Mai 2011